Zuschuss Freizeiten

 

Zuschuss aus dem Landesjugendplan

Auf Wusch beantragen wir für Sie aus den Fördermitteln des Landesjugendplans Zuschüsse. Berechtigt für den Zuschuss sind Sie, wenn ihr monatliches Nettoeinkommen 60 % unter dem durchschnittlichen Familieneinkommen liegt. Ein Einkommensnachweis ist nicht erforderlich, alle Angaben sind auf Vertrauensbasis. 
  • Der Zuschuss wird für die Teilnahme von Kindern zwischen 6-26 Jahren gewährt.
  • Er beträgt pro Tag und Teilnehmer:in 25 €.
Einkommensgrenze von Familien:
Die folgende Staffelung orientiert sich an den letzten veröffentlichten Zahlen des
Statistischen Landesamtes von 2023 
  • Einpersonenhaushalt 1.308 €
  • ein Erwachsener, ein Kind 1.701 €
  • ein Erwachsener, zwei Kinder 2.094 €
  • zwei Erwachsene, ein Kind 2.355 €
  • zwei Erwachsene, zwei Kinder 2.748 €
Wenn Sie unter die entsprechenden Einkommensgrenze fallen, sind Sie Zuschuss berechtigt.